im Ostseebad Göhren auf Rügen
**** Ferienhaus “Ostseetraum”
Klassifiziert durch den Deutschen Tourismusverband e.V.
Ferienhaus "Ostseetraum"
Stabenweg 11
18586 Ostseebad Göhren
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienhaus "Ostseetraum" auf Rügen
Stabenweg 11
18586 Ostseebad Göhren
Vermietung / Buchung über
§1 Vertragsabschluss
Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein
Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag bzw. eine Buchung. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er gegenüber dem
Vermieter zusammen mit dem Gast für alle Verpflichtungen, die aus diesem Vertrag entstehen. Wie alle Verträge, kann auch der
Gastaufnahmevertrag/ die Buchung nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Mit Vertragsabschluss unterwirft sich
der Gast und die ihn begleitenden Personen der gültigen Hausordnung und haftet für Verstöße gegen diese.
§2 Preise/ Leistungen
Der Vermieter verpflichtet sich, dass vom Gast gebuchte Haus bzw. die Wohnung bereitzustellen und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen den im Vertrag festgelegten Preis zu bezahlen. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluß eine Anzahlung zu verlangen. Die Anzahlung beträgt
20% des Reisepreises und ist im Voraus, innerhalb von 14 Tagen nach Buchung, fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor
Reiseantritt zu zahlen. Erst nach fristgerechtem Eingang dieser Zahlungen, auf das vom Vermieter noch zu benennende Konto,
gilt die Buchung als verbindlich und der Vertrag gilt als vom Vermieter akzeptiert. Es erfolgt diesbezüglich gesonderte
Rechnungslegung durch den Vermieter. Der Gast verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, die von der Kurverwaltung
erhobene, gültige Kurabgabe für den betreffenden Reisezeitraum zu entrichten. Diese Kurabgabe kann auch an den Vermieter
zu entrichten sein, welcher wiederum die Pflicht hat diese an die Kurverwaltung ab zu führen. Wir behalten uns vor, den
vereinbarten Reisepreis, nach Abschluss des Reisevertrages, im Fall der tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Hausnebenkosten (Strom, Wasser, Heizung oder Versicherung) oder
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Reinigungs- oder Betreuungsgebühren in dem Umfang zu ändern, wie sich deren
Erhöhung auf den Preis pro Wohnung und Übernachtung auswirkt.
Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des bisherigen Übernachtungspreises sind die Urlauber berechtigt, kostenfrei vom
Vertrag zurückzutreten und ggf. geleistete Anzahlungen zurück zu fordern.
§3 An- und Abreisebedingungen
Dem Gast steht die Unterkunft am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am Abreisetag ist die Wohnung/ das Ferienhaus bis 10:00 Uhr geräumt und besenrein zu übergeben. Für den beim Gast
angefallenen Abfall ist dieser selbst verantwortlich und er verpflichtet sich diesen Müll entsprechend den vorgegebenen
Möglichkeiten zu trennen und zu entsorgen.
§4 Stornierung der Mietvereinbarung/ Buchung
Bei einer vom Gast vorgenommenen Stornierung fallen für ihn folgende Kosten an:
Stornierung
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt:
20% des Reisepreises
vom 45. bis zum 20. Tag vor Reiseantritt:
50% des Reisepreises
ab dem 19. Tag vor Reiseantritt:
70% des Reisepreises
§5 Haftung
Entstehen am Haus, in den Wohn- und Nebenräumen oder am Inventar Schäden, die durch den Gast verursacht wurden,
kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf. Der Gast und die ihn begleitenden Personen haften
gegenüber dem Vermieter für alle von ihnen verursachte Schäden am Mietobjekt. Der Vermieter ist im Bedarfsfall berechtigt,
vorab eine Kaution vom Gast zu fordern, um die möglichen Schäden abzusichern. Durch den vom Vermieter zur Verfügung
gestellten PKW- Stellplatz kommt ein Verwahrungsvertrag zustande. Im Falle einer Fahrzeugbeschädigung oder gar beim Verlust
des Fahrzeuges oder eines mitgeführten Gegenstandes übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Bitte beachten Sie bei
Anreisen mit einem E-Automobil, dass am Haus keine Möglichkeit zur Aufladung besteht. Die Ursache liegt an der fehlenden
Dimensionierung des Leitungsnetzes. Sollte gegen dieses Verbot verstoßen werden und es kommt dadurch zu
Leitungsausfällen, Überlastungen oder daraus resultierenden Bränden, so werden die dadurch entstehenden Reparatur- und
Ausbesserungskosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Herr Jörg Uhlmann
Freiberger Straße 16
09496 Marienberg
Tel.:
0 37 35 / 66 98 45
Fax:
0 37 35 / 66 98 46
Funk:
0 17 2 / 37 36 328
E-Mail: info@ostseetraum-ruegen.de