im Ostseebad Göhren auf Rügen
**** Ferienhaus “Ostseetraum”
Klassifiziert durch den Deutschen Tourismusverband e.V.
Ferienhaus "Ostseetraum"     Stabenweg 11     18586 Ostseebad Göhren
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienhaus "Ostseetraum" auf Rügen Stabenweg 11 18586 Ostseebad Göhren
Vermietung / Buchung über
§1 Vertragsabschluss Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag bzw. eine Buchung. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er gegenüber dem Vermieter zusammen mit dem Gast für alle Verpflichtungen, die aus diesem Vertrag entstehen. Wie alle Verträge, kann auch der Gastaufnahmevertrag/ die Buchung nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Mit Vertragsabschluss unterwirft sich der Gast und die ihn begleitenden Personen der gültigen Hausordnung und haftet für Verstöße gegen diese. §2 Preise/ Leistungen Der Vermieter verpflichtet sich, dass vom Gast gebuchte Haus bzw. die Wohnung bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen den im Vertrag festgelegten Preis zu bezahlen. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluß eine Anzahlung zu verlangen. Die Anzahlung beträgt 20% des Reisepreises und ist im Voraus, innerhalb von 14 Tagen nach Buchung, fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen.  Erst nach fristgerechtem Eingang dieser Zahlungen, auf das vom Vermieter noch zu benennende Konto, gilt die Buchung als verbindlich und der Vertrag gilt als vom Vermieter akzeptiert. Es erfolgt diesbezüglich gesonderte Rechnungslegung durch den Vermieter. Der Gast verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, die von der Kurverwaltung erhobene, gültige Kurabgabe für den betreffenden Reisezeitraum zu entrichten. Diese Kurabgabe kann auch an den Vermieter zu entrichten sein, welcher wiederum die Pflicht hat diese an die Kurverwaltung ab zu führen. Wir behalten uns vor, den vereinbarten Reisepreis, nach Abschluss des Reisevertrages, im Fall der tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Hausnebenkosten (Strom, Wasser, Heizung oder Versicherung) oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Reinigungs- oder Betreuungsgebühren in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung auf den Preis pro Wohnung und Übernachtung auswirkt. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des bisherigen Übernachtungspreises sind die Urlauber berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten und ggf. geleistete Anzahlungen zurück zu fordern. §3 An- und Abreisebedingungen Dem Gast steht die Unterkunft am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am Abreisetag ist die Wohnung/ das Ferienhaus bis 10:00 Uhr geräumt und besenrein zu übergeben. Für den beim Gast angefallenen Abfall ist dieser selbst verantwortlich und er verpflichtet sich diesen Müll entsprechend den vorgegebenen Möglichkeiten zu trennen und zu entsorgen. §4 Stornierung der Mietvereinbarung/ Buchung Bei einer vom Gast vorgenommenen Stornierung fallen für ihn folgende Kosten an: Stornierung            bis zum 46. Tag vor Reiseantritt:               20% des Reisepreises vom 45. bis zum 20. Tag vor Reiseantritt:               50% des Reisepreises             ab dem 19.  Tag vor Reiseantritt:               70% des Reisepreises §5 Haftung Entstehen am Haus, in den Wohn- und Nebenräumen oder am Inventar Schäden, die durch den Gast verursacht wurden, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf. Der Gast und die ihn begleitenden Personen haften gegenüber dem Vermieter  für alle von ihnen verursachte Schäden am Mietobjekt. Der Vermieter ist im Bedarfsfall berechtigt,  vorab eine Kaution vom Gast zu fordern, um die möglichen Schäden abzusichern. Durch den vom Vermieter zur Verfügung gestellten PKW- Stellplatz kommt ein Verwahrungsvertrag zustande. Im Falle einer Fahrzeugbeschädigung oder gar beim Verlust des Fahrzeuges oder eines mitgeführten Gegenstandes übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Bitte beachten Sie bei Anreisen mit einem E-Automobil, dass am Haus keine Möglichkeit zur Aufladung besteht. Die Ursache liegt an der fehlenden Dimensionierung des Leitungsnetzes. Sollte gegen dieses Verbot verstoßen werden und es kommt dadurch zu Leitungsausfällen, Überlastungen oder daraus resultierenden Bränden, so werden die dadurch entstehenden Reparatur- und Ausbesserungskosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Herr Jörg Uhlmann Freiberger Straße 16 09496 Marienberg Tel.: 0 37 35 / 66 98 45 Fax: 0 37 35 / 66 98 46 Funk: 0 17 2 / 37 36 328 E-Mail: info@ostseetraum-ruegen.de